Verfassungsfeind Gauland

Die Debatte um die Montagsdemonstrationen der „Pegida“ ist im vollen Gang und offenbart vor allem Hilflosigkeit. Das hängt mit der Unübersichtlichkeit der beteiligten Demonstranten zusammen, die sich aus Rechtsextremen, Hooligans, ganz normalen Ausländerfeinden, aber eben – tatsächlich –  auch Menschen aus der vielbeschworenen „Mitte der Gesellschaft“ zusammensetzen. Torsten Hampel hat diese Menschen im heutigen Tagesspiegel sehr eindrucksvoll porträtiert. Es sind Menschen, die für sich trotz aller Bemühungen keine Chance auf einen sozialen Aufstieg sehen und ihre Wut auf Dritte richten. Das ist traurig und falsch, aber nachvollziehbar. Nicht weniger traurig, dafür aber gar nicht mehr nachvollziehbar ist das Rechtsverständnis, das der stellvertretende AfD-Vorsitzende und Abgeordnete Alexander Gauland für sich definiert. Nach der Vorstrafe des „Pegida“ Initiators gefragt, zitiert ihn die FAZ  mit der Aussage, „das Problem der Ausländerkriminalität sei (…) etwas völlig anderes und müsse anders behandelt werden „als das Problem von Deutschen, die mal straffällig geworden sind“. Für Ausländer würden andere Regeln gelten, sagte Gauland.“ Das ist ein interessanter Gedanke, der – zuende gedacht –  Artikel Drei des Grundgesetzes  negiert. Hier heißt es : „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Unabhängig übrigens, laut Absatz 3 desselben Artikels, von ihrer Abstammung, Herkunft oder Heimat. Sollte Gauland die Auffassung der AfD wiedergeben, hat sie sich hiermit als verfassungsfeindlich erwiesen. Sollte es nicht die Auffassung der AfD sein, müssen sie Herrn Gauland hochkant rausschmeißen. Eins geht nur.