Chapeau! (Claque)

Sie können auch schnell, wenn es sein muss. Wie das Kaninchen aus dem Zylinder zauberte die Koalition heute einen Gesetzentwurf zur schnelleren Abschiebung krimineller Ausländer hervor, der noch in diesem Monat durchs Parlament gebracht werden soll. Kurz vor Landtagswahlen entwickelt die Politik stets ein bizarres Eigenleben, das sich insbesondere durch ein hohes Tempo bei Maßnahmen auszeichnet, die ansonsten Monate oder gar Jahre der Abstimmung bedürfen. Der Schock von Köln in Verbindung mit den ab März drohenden AFD-Erfolgen in den Bundesländern hat dieses Verfahren geradezu magisch beschleunigt. Wer allerdings glaubt, es handle sich um eine vernünftige Reaktion auf eine gefährliche innenpolitische Situation, sollte diese Illusion gleich wieder ad acta legen. Weit überwiegend wird deswegen nicht abgeschoben, weil nicht abgeschoben werden kann, daran ändert sich durch den neuen Gesetzentwurf gar nichts. Gründe hierfür sind in willkürlicher Reihenfolge:

  1. Der überführte Straftäter ist staatenlos, bzw. weigert sich, seine Nachweise für sein Herkunftsland vorzulegen. Dann kann er nicht abgeschoben werden.
  2. Der Straftäter stammt aus einem Land, in dem ihm Gefahr an Leib und Leben droht – das gilt zum Beispiel für Asylbewerber aus Kriegsgebieten. Sie können nicht abgeschoben werden.
  3. Wenn eine schwere – auch psychische – Erkrankung des Straftäters vorliegt, kann nicht abgeschoben werden.

All diese Gründe werden durch das neue Gesetz nicht außer Kraft gesetzt. Wir leben in einem Rechtsstaat. Es kann nur verurteilt werden, wem eine Straftat im Einzelfall zugerechnet werden kann. Dafür braucht es vor allem genügend Ermittler und Staatsanwälte. Die Politik ist den Albtraum von Köln heute nicht losgeworden. Sie hat versucht, ihm davonzulaufen.